Am 14. April 2021 hat der Bundesrat in Zusammenarbeit mit den Kantonen innerhalb der Co-vid-19-Verordnung besondere Lage vom 19. Juni 2020 (SR 818.101.26) Lockerungsschritte bekannt gegeben. Die angepasste Verordnung tritt ab 19. April 2021 in Kraft und gilt bezüglich Vereins- und Freizeitsport ohne befristetes Datum bis auf weiteres.