Ab Donnerstag, 17. Februar 2022, sind folgende schweizweite Schutzmassnahmen im Sportbetrieb aufgehoben:
- die Maskenpflicht in Innenbereichen von öffentlich zugänglichen Einrichtungen (Turnhallen u. Ä.) und Veranstaltungen
- die Zugangsbeschränkungen mittels Zertifikat (3G-, 2G- und 2G+-Regel) zu Einrichtungen und Innenbereichen (auch von Turnhallen und Sportanlagen) und Veranstaltungen
Weiterhin gilt:
- Symptomfrei ins Training
- Einhaltung der Hygieneregeln des BAG
- Protokollierung der Teilnehmenden zur Nachverfolgung möglicher Infektionsketten.
- Bezeichnung verantwortlicher Personen, Einhaltung Schutzkonzept des Vereins
Die Verantwortung zur Umsetzung der Schutzmassnahmen liegen bei den einzelnen Organisationen, Vorstand, J+S-Coaches, Leiter sowie den Turnerinnen und Turnern.