Ab Donnerstag, 17. Februar 2022, sind folgende schweizweite Schutzmassnahmen im Sportbetrieb aufgehoben:

  • die Maskenpflicht in Innenbereichen von öffentlich zugänglichen Einrichtungen (Turnhallen u. Ä.) und Veranstaltungen
  • die Zugangsbeschränkungen mittels Zertifikat (3G-, 2G- und 2G+-Regel) zu Einrichtungen und Innenbereichen (auch von Turnhallen und Sportanlagen) und Veranstaltungen

Weiterhin gilt:

  • Symptomfrei ins Training
  • Einhaltung der Hygieneregeln des BAG
  • Protokollierung der Teilnehmenden zur Nachverfolgung möglicher Infektionsketten.
  • Bezeichnung verantwortlicher Personen, Einhaltung Schutzkonzept des Vereins

Die Verantwortung zur Umsetzung der Schutzmassnahmen liegen bei den einzelnen Organisationen, Vorstand, J+S-Coaches, Leiter sowie den Turnerinnen und Turnern.

(EMPFEHLUNG COVID-19 SCHUTZMASSNAHMEN IM TURNSPORT)