Am 17. Dezember hat der Bundesrat in Zusammenarbeit mit den Kantonen innerhalb der Covid-19-Verordnung besondere Lage vom 19. Juni 2020 (SR 818.101.26) u. a. die bisher gültige 3G-Regel in Innenräumen auf 2G verschärft. Die angepasste Verordnung tritt ab 20. Dezember 2021 in Kraft und gilt bis 24. Januar 2022. Die Abteilung Sport hat die wichtigsten Punkte zusammengetragen.