Am 23. Juni 2021 hat der Bund weitere Lockerungsschritte bekannt gegeben. Die angepasste Verordnung tritt ab 26. Juni 2021 in Kraft. Bezüglich Vereins- und Freizeitsport gilt: Im Aussenbereich keine Einschränkungen, im Innenbereich müssen Kontaktdaten erfasst werden.