Am 24. Februar 2021 hat der Bundesrat in Zusammenarbeit mit den Kantonen innerhalb der
Covid-19-Verordnung besondere Lage vom 19. Juni 2020 (SR 818.101.26) neue Massnahmen
getroffen. Die angepasste Verordnung tritt ab 01. März 2021 in Kraft und gilt bezüglich
Vereins- und Freizeitsport vorerst bis 31. März 2021. Wir haben die wichtigsten Punkte zusammengefasst…