Schutzmassnahmen Turnsport
Am 18. Oktober 2020 hat der Bundesrat die Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus wieder verschärft. In Absprache mit Swiss Olympic und dem Bundesamt für Sport (BASPO) haben wir die Schutzkonzepte für den Breiten- und Spitzensport überarbeitet.
Die beschlossenen Massnahmen des Bundesrates haben direkten Einfluss auf die Schutzkonzepte für den Breiten- und Spitzensport des Schweizerischen Turnverbandes. Die übergeordneten Grundsätze zur Verhinderung der Weiterverbreitung des Coronavirus wurden deshalb mit dem «Punkt E – Schutzmaskenpflicht» ergänzt.
Die wichtigsten Änderungen in der Übersicht:
Schutzmaskenpflicht:
- In den Sporthallen muss in allen Bereichen (Eingangsbereich, Garderoben, WC Anlagen) wo keine aktive sportliche Tätigkeit ausgeübt wird, eine Gesichtsmaske getragen werden.
- Die Turnenden tragen ab dem Betreten der Turnhalle bis die Turnstunde beginnt, die Schutzmaske. Am Ende der Lektion, gilt wieder Maskenpflicht, bis man die Halle verlassen hat.
- Falls in der Garderobe untereinander der Abstand von 1.5 Meter eingehalten werden kann, ist das Duschen erlaubt, ansonsten muss in der Halle darauf verzichtet werden.
- Die Ausübung des Sports selbst lässt sich mit dem Tragen einer Maske meist nicht vereinbaren (z. B. aufgrund der körperlichen Anstrengung) und deshalb sind die Sportler*innen beim Sport von der Maskenpflicht befreit. Bei ruhigeren Sportarten schränkt ein Tragen der Maske kaum ein und es liegt deshalb im Ermessensspielraum jedes Vereins zu definieren, ob das Sporttreiben mit der Maske zu vereinbaren ist oder nicht.
- Trainer*in: Wenn Trainer und Trainerinnen in Innenräumen tätig sind und selbst nicht sportlich aktiv am Training teilnehmen, gilt Maskenpflicht für alle Alterskategorien.
- Muki-Turnen: Für alle Begleitpersonen, Leiter und Leiterinnen, die nicht sportlich aktiv am Training teilnehmen, gilt Maskenpflicht.
- Von der Schutzmaskenpflicht ausgenommen sind Kinder vor ihrem 12. Geburtstag.
Zutrittsbeschränkungen:
- Beim Bringen und Abholen der Kinder durch die Eltern, warten die Eltern vor der Sporthalle.
Wir bitten die Corona-Beauftragen Personen, die Schutzkonzepte (Schutzkonzept Breitensport, Schutzkonzept Spitzensport, Schutzkonzept Korbball-Spielbetrieb) nochmals aufmerksam durchzulesen und die entsprechenden Anpassungen umgehend umzusetzen. Vielen Dank.
Informationen der kantonalen Behörden
Bitte beachtet zusätzlich, wie bisher, die gültigen Vorgaben des jeweiligen Kantons.
Empfehlung Absage Turnabende
Der Schweizerische Turnverband empfiehlt aufgrund der aktuellen Situation alle Turnabende bis Ende Januar 2021 abzusagen. Die Ungewissheit und die schwer umsetzbaren Sicherheitsvorschriften sind die Hauptgründe für die Empfehlung.
Update Schutzkonzepte und Spielbetrieb Korbball
Die wiederum in den letzten Tagen und Wochen getroffenen Massnahmen gegen das Corona-Virus, haben einige neue Auswirkungen auf den Spielbetrieb Korbball.
Schutzkonzept Spielbetrieb Korbball
Das Schutzkonzept wurde gemäss den neuen Massnahmen des Bundes entsprechend angepasst. Neu sind an allen Meisterschaften und Cups bis 31.12.2020 keine Zuschauer mehr erlaubt.
Cup 2020/2021 – Allgemeine Informationen
Während der 1. Runde des Cups wurde eine Spielerin nach dem Spieltag positiv auf Covid-19 getestet. Die Mannschaft hat sich vorbildlich verhalten und proaktiv die relevanten Stellen informiert. Seitens STV sind wir Informationsempfänger, konkrete Massnahmen (Quarantäne, etc.) werden durch den jeweiligen kantonsärztlichen Dienst angeordnet.
Einige Mannschaften haben sich als Vorsichtsmassnahme vom Cup zurückgezogen. Beim Rückzug einer Mannschaft aus diesen Beweggründen erheben wir keine Bussen, vorausgesetzt der Rückzug erfolgt offiziell (direkt von der Mannschaft) und fristgerecht (48h vor Spielbeginn) via Meisterschaftsverantwortlichem (Christa König bei den Damen und Peter Müller bei den Herren). Die Frist ist nicht relevant, sollte der Rückzug aufgrund eines positiven Falls oder Quarantäne erfolgen. Das Startgeld wird in keinem Fall zurückvergütet.
Zieht sich eine Mannschaft zurück, so werden deren Folgespiele Forfait gewertet.
Die Frist, in welcher die Spiele der jeweiligen Runden absolviert werden müssen, können aufgrund von Quarantäne und/oder positiven Corona-Fällen in einer Mannschaft, in Absprache mit den jeweiligen Cup-Verantwortlichen, verlängert werden.